die Infrastruktur der Siedlung

Noch als die Emissäre auf Schloss Osterstein verhandelten, wurde bereits an der Erschließung der Siedlung gearbeitet. Als wichtigste Aufgaben im Frühjahr 1927 galt, die Siedlung mit Trinkwasser und Gas zu versorgen. Diese Arbeiten müssen im Sommer/Herbst 1928 abgeschlossen worden sein, da das Wohnhaus Texdorfer Weg 3 da bereits fertiggestellt und bezogen war.
Aber für die Funktionalität einer neuen Siedlung bedarf es weiterer Festlegungen bzw. Voraussetzungen.

Für die ab 1927 „nach modernsten Richtlinien der Wohnungshygiene erbauten Häuser“, erhielten die Bauherren durch die Baupolizei in den Baugenehmigungen Auflagen, die bei der Planung sowie Errichtung zu beachten und strikt einzuhalten waren. Es gab aber auch Empfehlungen …, das Ganze gestaltet sich so,

  • „das Klosett hat Spülkasten und Wasserspülung zu erhalten“.
  • „Die Klosettklärgrube ist den einschlägigen Bestimmungen entsprechend wasserdicht herzustellen und über Dach zu entlüften. Der Abfluss nach dem Kanal wird nur auf jederzeitigen, entschuldigungslosen Widerruf gestattet.“
  • „Es sind noch besondere Unterlagen über die Grundstücksentwässerung zur Genehmigung innerhalb 3 Wochen vorzulegen. Bei der Aufstellung der Planunterlagen ist darauf zu achten, dass die Siedlung Hammelburg nach dem Trennsystem (Regen- und Abwasser sind getrennt abzuführen, d.V.) entwässert wird.“
  • „für die Straßeneinfriedung sind besondere Pläne zur Genehmigung vorzulegen.“
  • „Einer Anregung des Postamtes entsprechend wird empfohlen, für jede Wohnung entweder an der Vorgarteneinfriedung oder im Hausflur des Erdgeschosses einen Briefeinwurf (Briefkasten) anbringen zu lassen.

Diese Forderungen waren damals wahrlich modern zu nennen, waren sie doch auf der Höhe der Zeit.
Was nicht beauflagt wurde, war die Entsorgung des Hausmülls, oder „Siedlungsabfalls“.

Die Auflagen zur Abwasserentsorgung gingen offenbar davon aus, dass in den kommenden Jahren der Anschluss der Hammelburg an das „öffentliche Netz“ erfolgen sollte. Tatsächlich existiert im Stadtarchiv Gera eine Entwurfszeichnung des Tiefbauamtes zur Trassenführung nach Untermhaus vom Herbst 1929. Leider wurde diese Planung/Entwurf nicht umgesetzt.

Es verwundert nicht, dass 1934 der Vorgang „Aufstellung eines Bebauungsplans zur Siedlung des Ernsee‘ er Weinberggeländes 1934“ durch die Hofkammer angelegt wurde. Mittlerweile waren nächste Anfragen nach Baugrundstücken (bspw. Januar 1934 Hans Musche) an die Hofkammer gerichtet worden. Im Antwortschreiben der Hofkammer vom 10.02.1934 an Hans Musche wird ausgeführt: „Von dem Grundstück an der Hammelburg vermögen wir Bauland so lange nicht zu verkaufen, als ein Bebauungsplan nicht aufgestellt ist.“ Als „Ersatz“ wird ihm „im Fuchsloch“ „am Pottendorfer Weg gelegenen Grundstück“ angeboten, dieses „käuflich zu überlassen, sofern Sie zur Zahlung eines Preises von 2,80 RM je qm bereit sind“.
Da die Siedlung „Hammelburg “ rings von Straßen umgeben war (ist), könnte nur eine nördliche Erweiterung der Siedlung gemeint sein, wie diese dann 1946 auch erfolgte.
Die Hofkammer fühlte sich nach wie vor verantwortlich, da das gesamte Areal vom Kammergut Ernsee umschlossen war. Dabei sollten zunächst die Kanalisation nach Untermhaus verlegt und im Anschluss der Straßenausbau getätigt werden. Es erfolgten Kostenbetrachtungen, Gespräche mit Entscheidern fanden statt, es wurde … Aber es wollte nicht gelingen, Bewegung in die Sache zu bringen.
Nach vergeblichen Verhandlungen mit der Stadt und einigen „Kostenanschlägen“ später wird am 02.11.1935 „das Projekt … daher zu mindestens so lange vertagt werden, bis sich die Einstellung der Stadtverwaltung ändert.“

In den bisher gesichteten Akten finden sich keine Unterlagen zur Versorgung der Siedlung mit Strom. Es wurden lediglich die Versorgungsverträge der Stadtwerke mit dem einzelnen Bauherrn in den Bauakten vorgefunden. Die Versorgung der Siedlung erfolgte über Freileitungen. Bis zum Jahre 2017 wurden immer mal wieder Freileitungen abgebaut und als Erdkabel zu den Verbrauchern geführt. Im besagten Jahr wurde der Großteil der Freileitungen beseitigt. Nur eine Querverbindung vom Texdorfer Weg 17a in die Gartenanlage hinein, blieb erhalten.

Im einschlägigen Zeitungsartikel vom Oktober 1929 wird erwähnt, dass „sogar Telephonanschluß nach dieser neuen Siedlung … bereits vorhanden“ ist. Auch darüber konnten keinerlei Unterlagen gefunden werden. Lediglich auf Kopfbögen und in den einschlägigen Adressbüchern der Stadt Gera, sind bei den Eintragungen im Personenregister zum Teil Telefon-Nr. schon mit ausgewiesen.

ZU DDR-Zeiten war es nicht unüblich, Jahrzehnte auf einen Telefonanschluss zu warten.
Als in den 1990er Jahren die Siedlung flächendeckend mit Telefon versorgt wurde, war vorgesehen, dass die Trassenführung grundsätzlich im Erdreich verlegt werden sollte. Das Geld (?) reichte aber nur bis zur Busendhaltestelle, danach wurden im ganzen Bereich der Siedlung Freileitungen gebaut, so dass Masten mit freihängendem Kabel errichtet wurden, die das „Telefon“ von Haus zu Haus bringen.