die Abwasserentsorgung

Zwischenlösung der Entsorgung

hier beispielhaft der Plan für
Pottendorfer Weg 10
Fam. Spieß

Dass die Entwässerung nach dem Trennsystem vorzunehmen ist, haben wir bereits erfahren. Wie die Beamten sich das mit der Entsorgung des Abwassers vorstellten, geht aus einem Bauerlaubnisschein hervor:
„Solange für das Grundstück nicht die Möglichkeit zum Anschluss an das städt. Kanalnetz besteht, ist für die Brauchwasser eine Sammelgrube, die allseitig dicht und massiv herzustellen ist, anzulegen.“

So weit so gut. Was wird, wenn die Grube voll ist?
Dann muss die örtlicher Fäkalienentsorgung kostenpflichtig beauftragt werden, um die Grube zu entleeren.

Man hatte die Entwicklung des Wasserverbrauches bzw. -verwendung von Amtswegen offensichtlich unterschätzt. Gleichwohl auch den Fortgang der städtischen Entwicklung, da man doch fest davon ausging, dass das Abwasser bald geregelt abgeführt werden werden könnte.
Aber genau das sollte in den kommenden Jahren nicht eintreten, sollte nicht geregelt werden.
Das Abwasserproblem wurde so ab Mitte der 50er Jahre des v. Jh. zum drängendsten Problem innerhalb der Siedlung und es wurden Lösungen gesucht. Die hangabwärts liegenden Grundstücke, hatten unter der zum Teil ungeregelten Abwasserführung zu leiden. Dadurch kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Bewohner zwischen den tiefen liegenden Grundstücken und denen die „oberhalb“ lagen.
Man behalf sich dadurch, dass einige Anwohner des Texdorfer Weges Anfang der 1960er Jahre bspw. einen abgedeckten Kanal schufen, in dem die Abwässer in den Wald abgeführt wurden. Ähnliche Lösungen gab es auch für den Pottendorfer Weg. Resultat der „Lösungen“ war ein Versumpfen der betroffenen Waldareale, in denen diese Leitungen endeten.
Die Bewohner haben letztendlich auch Lösungen gefunden. Erschwerend kam hinzu, dass die Bodenbeschaffenheit eine Versickerung der Abwässer kaum bis gar nicht zu ließ.

Ein Entwässerungsplan war von allen Bauherren/Architekten in den 1920er Jahren vorzulegen und dieser war auch gesondert zu bewerten bzw. mittels Genehmigungsakt durch die Baupolizei auch verbindlich umzusetzen. Das aus den Dreikammern-System abfließende Abwasser wurde vielerorts versucht, auf dem eigenen Gelände versickern zu lassen, um nicht „laufend“ die Kosten der Entsorgung der Sammelgrube aufwenden zu müssen. Das, wie oben beschrieben, zu den aufgeführten Problemen zwischen den Bewohnern in den kommenden Jahren führte.

In den Baugenehmigungen zu DDR-Zeiten war der Bau von Sickergruben mittlerweile vorgeschrieben. Es wurde allerdings vom Gutachten der Wasserwirtschaft abhängig gemacht, die dazu konsultiert bzw. aktenkundig vom Bauherrn angefragt werden musste, ob der Boden eine Versickerung von Abwässern generell zu ließ. Da kam es wieder darauf an, ob man da einen kannte … Na ja, wie soll man sagen, bei möglicher Versickerung konnte gebaut werden, und wenn keine Versickerung im Boden möglich war, dann konnte nicht gebaut werden. Also, der Bekannte dort in der Wasserwirtschaft war da schon eminent wichtig.

Mit Datum vom 19.09.1929 existiert im Stadtarchiv in Gera ein Entwurf des städtischen Tiefbauamtes zur Trassenführung des Abwassers nach Untermhaus. Offensichtlich ging es über diesen Entwurf nicht hinaus. Der „letzte Versuch“ das Problem zu lösen, war wohl die Eröffnung der Akte Bebauungsplan 1934durch die Hofkammer.

Im Krieg war an Bautätigkeit in der Siedlung nicht zu denken. Während der DDR-Zeit mussten Wohnungen gebaut werden… also auch kein Projekt mit Entwässerung für die ca. 30 Häuser. Dazu kam, dass es sich hier um eine Hand voll Häuser handelte, deren Entsorgungsprobleme auf keiner Dringlichkeitsliste auftauchten, da die Siedlung auch keine Arbeitersiedlung war, gab es auch keine „Baukennziffer“.
In den 1980er Jahren gab es Bemühungen, die von den Ernseern forciert wurden, in Eigeninitiative das Projekt Entwässerung für Ernsee und Hammelburg zu stemmen. Aber irgendwie verlief das alles im Sande.
Es konnte diese drängende Frage des kontrollierten Ableitens des Abwassers, keiner Lösung zugeführt werden.
Die Lösung dieses Problems überließen „die staatlichen Organe“ jahrzehntelang somit den Anwohnern. Aus objektiven Gründen wurden so subjektive gemacht, die, wie oben bereits erwähnt, oft zu Nachbarstreitigkeiten führten. Es wurde keine generelle, für alle zufriedenstellende Lösung geschaffen nicht einmal im Ansatz geplant. Das heißt nicht, dass individuelle Lösungen gefunden wurden, die über einen längeren Zeitraum die Siedlung befriedeten, aber nachhaltige und grundsätzliche Lösungen waren da nicht möglich.

Nachhaltige Lösung der Abwasserentsorgung

Mit den restlichen Arbeiten war dann im Frühjahr 2012 die Abwasserentsorgung für die Hammelburg, aber auch für den Ortsteil Ernsee realisiert.
Stadtwerke Infothek,
Ausgabe 49 vom 11.12.2011

Die „Einstellung der Stadt“ hat sich erst in den Jahren nach 2000 „geändert“. Obwohl das ist, nicht ganz richtig, denn nach der Wende war der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal zusammen mit seinem Dienstleister der Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH grundsätzlich für die Versorgung mit Trinkwasser und der Entsorgung der Abwässer zuständig. Erst von 2010 bis 2012 wurde das Abwasserproblem für die Siedlung endgültig gelöst, 84 Jahre nach den ersten Bautätigkeiten innerhalb der Siedlung konnten die Abwässer in das „Kanalnetz“ eingespeist werden.

Kommunaler Anzeiger
Fotos Ingolf Poser